Die aktuellen Regeln für den ukrainischen Grenzübertritt werden durch den Erlass des Ministerkabinetts der Ukraine № 1236 vom Dezember 2020 mit den letzten Änderungen vom 01. April 2023 geregelt und gelten auch während des Kriegsrechts
Müssen alle ausländischen Staatsbürger, unabhängig vom Herkunftsland, ausnahmslos über ein Versicherungsschein (Bescheinigung, Zeugnis) verfügen, der von einer in der Ukraine registrierten Versicherungsgesellschaft ausgestellt wurde, der die zur Behandlung von COVID-19 verbundenen Kosten, Beobachtung deckt, und für die gesamte Aufenthaltsdauer in der Ukraine gültig ist.
Alle Bürger, die die Staatsgrenze der Ukraine zur Einreise überqueren, dürfen:
• ein Dokument, das den Erhalt einer oder mehrerer Impfstoffdosen gegen COVID-19 bestätigt, die von der WHO in die Liste der zur Verwendung in Notsituationen zugelassenen aufgenommen wurden; oder
• ausländisches COVID-Zertifikat, das die Impfung gegen COVID-19 mit Impfstoffen bestätigt, die in der WHO-Liste der für den Einsatz in Notfallsituationen zugelassenen Impfstoffe enthalten sind, negatives Testergebnis für COVID-19 durch PCR-Methode oder Genesung einer Person von COVID-19; oder
• Schnelltest zur Bestimmung des SARS-CoV-2-Coronavirus-Antigens, der nicht mehr als 72 Stunden vor dem Eintritt durchgeführt wurde; oder
• negatives Testergebnis für COVID-19 durch Polymerasekettenreaktion (PCR), durchgeführt nicht mehr als 72 Stunden vor deк Einreise.
Der Test und die Impfung sind für Kinder unter 12 Jahren nicht erforderlich
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