Die Einreise von Ausländern, einschließlich Inhabern einer Aufenthaltsgenehmigung sowie staatenlosen Personen, nach Ukraine ist unter folgenden Bedingungen möglich:
• Vorhandensein eines gültigen Reisepasses (der Pass muss für die gesamte Aufenthaltsdauer im Land gültig sein);
• Bürgerinnen und Bürger der Türkei und Georgiens können aufgrund ihres Personalausweises in die Ukraine einreisen (diese Regelung besteht seit März 2019);
• Eine Aufenthaltsgenehmigung, die nach dem 24. Februar 2022 abgelaufen ist, berechtigt zur Einreise in die Ukraine;
• In Abwesenheit einer Entscheidung der ukrainischen Behörden, die die Einreise in die Ukraine verbietet;
• Vorhandensein eines Einreisevisums, sofern dies nicht durch ukrainisches Gesetz anders vorgesehen ist;
• Klar bestätigter Zweck des geplanten Aufenthalts;
• Ausreichende finanzielle Mittel für die geplante Aufenthaltsdauer und die Rückkehr in das Herkunftsland oder den Transit in ein Drittland oder die Möglichkeit, ausreichende finanzielle Mittel auf legale Weise auf dem Territorium der Ukraine zu erhalten;
• Vorhandensein einer Krankenversicherung.
Zu Ihrer Sicherheit und für einen friedlichen und angenehmen Aufenthalt im Land empfehlen wir von Welcome Ukraine Today dringend den Abschluss einer Krankenversicherung mit militärischem Risikoschutz.
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