Änderungen bei den visumfreien Regelungen: Ab 2024 wird die Einreise in die EU kostenpflichtig

Ab dem nächsten Jahr müssen Bürgerinnen und Bürger von Ländern, die ein visafreies Abkommen mit der EU haben, eine Reisegenehmigung beantragen und eine obligatorische Einreisegebühr im Rahmen des ETIAS-Programms entrichten.

 

Offizielle Informationen dazu sind bereits auf der Website der Europea Union verfügbar.

 

🛂 Diese Änderungen werden eingeführt, um eine Kontrolle für visafreie Reisende zu ermöglichen, die Sicherheit in EU-Ländern zu erhöhen und das Problem der illegalen Migration anzugehen.

 

👉 Wie bekommt man ETIAS?

✔️ Das Antragsformular auf der ETIAS-Website oder in der mobilen Anwendung ausfüllen (das Formular wird verfügbar sein, sobald das Programm aktiv ist).

✔️ Einen biometrischen Reisepass besitzen (Inhaber anderer Passarten müssen ein Visum beantragen). Wenn eine Person einen neuen Pass erhält, muss eine neue ETIAS-Reisegenehmigung beantragt werden.

✔️ Eine Gebühr von 7 Euro entrichten.

 

Die Genehmigung muss spätestens 96 Stunden vor der geplanten Grenzüberquerung zur EU beantragt werden, unabhängig vom Verkehrsmittel.

Mit einer gültigen ETIAS-Reisegenehmigung können mehrfach kurze Aufenthalte in das Gebiet der europäischen Länder erfolgen - in der Regel bis zu 90 Tage innerhalb eines beliebigen 180-Tage-Zeitraums.

 

❗️Die Genehmigung ist 3 Jahre gültig. Das heißt, durch Zahlung einer einmaligen Gebühr von 7 Euro erhalten Sie eine dreijährige Genehmigung für die Einreise in die EU.

 

📌 Staatsangehörige, die bereits im Besitz eines gültigen Schengen-Visums sind, und Ausländer mit Langzeitvisa, die von einem EU-Mitgliedstaat ausgestellt wurden, benötigen keine ETIAS-Genehmigung.

 

Eine Reiseversicherung ist für die Einreise in die Ukraine erforderlich:

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